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16. 08. 2020
16:00 Uhr

Fristende: Einsprüche Wählerliste

 KV-Wahl

Einsprüche gegen die Vollständigkeit und Richtigkeit der Wählerliste können nur geprüft werden, wenn sie schriftlich und unter Angabe der Gründe bis zum 16. August an den Kirchenvorstand gerichtet werden.

Dies muss über das Pfarramt in Leuben erfolgen.