Am Wahltag verhinderte Kirchgemeindeglieder können ihr Wahlrecht auf dem Wege der Briefwahl ausüben.
In diesen Fällen ist bis zum 9. September mündlich oder schriftlich in Leuben im Pfarramt ein Wahlschein zu beantragen.
Am Wahltag verhinderte Kirchgemeindeglieder können ihr Wahlrecht auf dem Wege der Briefwahl ausüben.
In diesen Fällen ist bis zum 9. September mündlich oder schriftlich in Leuben im Pfarramt ein Wahlschein zu beantragen.